Reglement zur Ninco-GT Meisterschaft


1.   Fahrzeuge

a)    Es sind nur Modelle gemäß der Homologationsliste der GT Serie des spanischen Herstellers Ninco zugelassen. Die Tuning Karosserien und Fahrwerke sind nicht erlaubt.

2.   Karosserie

a)   Umbauten, bzw. Modifikationen an der Karosserie sind verboten, alle Bestandteile, d.h. komplette Karosserie muss serienmäßig sein.

a)   Defekte oder abgebrochene Karosserieteile können repariert und neu angeklebt werden.

b)      Eigenlackierungen sind möglich, es wird aber eine vorbildnahe Farbgebung und Beschriftung verlangt.

c)   Es müssen die Originalscheiben verwendet werden.

d)   Defekte Montagezapfen zur Befestigung der Karosserie können repariert werden.

3.   Fahrwerk / Fahrwerksteile

a)   Es dürfen ausschließlich die serienmäßigen, zur entsprechenden Karosserie gehörenden, Kunststoffchassis verwendet werden. Es sind nur die unter Punkt B beschriebenen Modifikationen zulässig. Dies gilt auch für die entsprechenden Fahrwerksteile, wie z.B. Motor-/Getriebeträger usw.

b)   Eine Verstärkung des Chassis an der Stirn- und Rückseite der Motorhalterung und am Übergang zum Achsträger mit Carbon, Plastik oder Klebstoff ist, auf der Innenseite des Fahrwerks, zulässig. Metall darf nicht verwendet werden.

c)   Das Entpendeln der Vorderachse ist zulässig.

d)   Die Karosserie muss fest, d.h. darf nicht flexibel befestigt sein.

e)   Die Verwendung von Magneten ist nicht zulässig

4.   Leitkiel / Stromabnehmer / Kabel

a)   Es sind ausschließlich die original Leitkiele zugelassen. Eine Veränderung der Leitkiele durch pressen, kleben usw. ist nicht zulässig. Die Schleifer (Litze) dürfen frei gewählt werden. Das Motorkabel darf frei gewählt werden.

b)   Die Feder am Leitkiel darf entfernt werden bzw. durch Distanzen ersetzt werden.

c)   Der Entstörwiderstand am Motor darf entfernt werden.

d)   Die Motoranschlusskabel dürfen fixiert werden.

5.   Motor

a)   Es ist ausschließlich der in den Modellen verwendete Serienmotor, Ninco NC5, zulässig

b)   An den Motoren sind keinerlei Veränderungen erlaubt. Motoren dürfen nicht geöffnet werden, bereits Spuren an den Verschlusslaschen oder der Banderole, die auf eine mögliche Öffnung hinweisen, führen automatisch zur Disqualifikation!

c)   Die Montage des Motors im Fahrwerk ist gemäß der serienmäßigen Methode auszuführen.

d)   Die Motoren dürfen im Chassis verklebt werden.

e)   Das Motorritzel darf auf der Motorwelle verklebt werden.

6.   Räder

a)   Die hinteren und vorderen Felgen können entweder die Originalteile oder die Ninco ProRace Felge 17", 17,4x10,3mm Art.Nr. 80719 bzw. die Ninco ProRace Felge 18", 18,2x8,6mm, Art.Nr. 80721, sein.
Die Vorderreifen müssen die original Ninco Reifen sein.

b)   Werden Alufelgen verwendet müssen diese mit Felgeninlets ausgestattet sein

c)   Als Reifen auf der Hinterachse sind ausschließlich Ortmann Reifen des Typs 47a zugelassen. Die Bereifung auf den Vorderrädern ist freigestellt.

d)   Die Mindestbreite der Reifen muss 8 mm vorne bzw. 10mm hinten betragen.

e)   Alle Räder, d.h. Felge mit Reifen, müssen die Fahrbahnoberfläche auf der gesamten Breite des Reifens berühren und sich beim Fahren drehen.

f)    Die Felgen können auf den Achsen, bzw. die Reifen auf den Felgen verklebt werden.

g)   Ein Versiegeln der Lauffläche an den Vorderreifen, durch Lack oder Klebstoff, ist freigestellt.

7.   Achsen / Getriebe / Lager

a)   Die Hinterachse muss das Originalteil eines der zugelassenen Fahrzeuge sein.

b)   Die Zahnräder können auf der Achse verklebt werden.

c)   Es dürfen ausschließlich die originalen Gleitlager verwendet werden.

8.   Abmessungen und Gewicht

a)   Das Mindestgewicht der Fahrzeuge muss 85 Gramm betragen.

b)   Es muss eine Bodenfreiheit von mindestens 0,5mm, gemessen zwischen der Fahrwerksunterseite (einschließlich Zahnrad) und der Fahrbahnoberfläche, eingehalten werden.

c)   In der Draufsicht auf das Modell muss die Karosserie das Fahrwerk, sämtliche Fahrwerksteile und die Räder (die Reifen am höchsten Punkt) vollständig abdecken.

9.    Fahrspannung / Handregler

a)   Als Fahrspannung werden 12 Volt angelegt

b)   Es sind mechanische und elektronische Regler, die keine spannungserhöhenden Teile haben, zugelassen. Regler mit umschaltbarem Widerstand sind ebenfalls zugelassen.

10.  Rennablauf

      Am Renntag ist die Bahn zu den angegebenen allgemeinen Öffnungszeiten zu befahren.

a)   Nach den Qualifikationsrennen dürfen keinerlei Arbeiten mehr an den Autos durchgeführt werden!
In Ausnahmefällen darf unter Aufsicht der technischen Abnehmer das Auto gerichtet werden (z.B.: wenn es gar nicht mehr fährt). Die Entscheidung wird vom Rennkomitee gefällt.

b)   Die Startaufstellung erfolgt nach dem Ergebnis der Qualifikationsrennen
Es startet zuerst die Gruppe mit den wenigsten Runden, zuletzt die Gruppe mit den meisten Runden.

c)   Vor dem Rennen findet ein Warmup von 2 Minuten statt. In dieser Zeit dürfen die Schleifer der Fahrzeuge, am Fahrerplatz, bearbeitet werden

d)   Die Fahrzeit beträgt 6 Minuten pro Spur.

e)      Spurwechsel erfolgen nach dem bekannten Prinzip 1-3-4-2

f)    Reparaturen und Wartung sind nur während des Rennens möglich. Sollte das Rennen unterbrochen werden (auch bei Terror-/Chaossituationen) so müssen auch die Arbeiten am Fahrzeug unterbrochen werden.

g)   Reparaturen und Wartung dürfen durch den Fahrer (nicht durch Streckenposten/Einsetzer) durchgeführt werden.

h)   Die Säuberung der Reifen ist während des gesamten Rennens untersagt.

i)    Ein Ersatzfahrzeug ist nicht zugelassen.

j)    Nach Beendigung des sechsten Laufes eines Rennens werden die Meterangaben abgelesen.

k)   Siegerin / Sieger ist, wer die meisten Runden gefahren hat. Bei Gleichheit entscheidet das Ergebnis aus dem Qualifikationsrennen, dann die schnellste Rundenzeit (aus Quali oder Rennen).

l)      Gesamtsieger der Rennserie ist die Fahrerin / der Fahrer mit den meisten Punkten aus sechs gewerteten Rennen. Die zwei schlechtesten Resultate der acht gefahrenen Rennen sind Streichergebnisse.

m)  Die Punktewertung ist wie folgt: Platz 1 - 30 Punkte, Platz 2 - 26 Punkte, Platz 3 - 23 Punkte,
Platz 4 – 21 Punkte, Platz 5 – 20, Platz 6 - 19 Punkte, Platz 7 - 18 Punkte usw.

n)   Die Fahrzeuge werden nach dem Ende des jeweiligen Laufs wieder in den Parc Fermé eingestellt. Nach Rennende werden die Wagen der drei Erstplazierten einer genauen Prüfung unterzogen.

o)   Bei Unregelmäßigkeiten entscheidet die Rennleitung.

11.  Allgemeines

d)   Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten

e)   Die Abnahme der Fahrzeuge erfolgt ausschließlich am Renntag durch die Rennleitung. Nach der Abnahme verbleiben die Fahrzeuge im Parc Fermé. Die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Fahrzeugs liegt alleine bei der Rennleitung.

f)    Die Startgebühr pro Rennen beträgt 8,00 EUR. Davon gehen 3,00 € in eine Kasse für Preise.
Die Sachreise werden am Ende der Serie an die bestplatzierten Ausgeschüttet.
Die Gebühr ist vor dem Rennen und der technischen Abnahme zu entrichten.

g)   Es gilt die Bahnordnung des Raceway Frankfurt

 

      Der Veranstalter behält sich Änderungen, in Absprache mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, vor. Diese werden jedoch spätestens zwei Rennen vor Inkrafttreten bekannt gegeben .

 

      Frankfurt, im Oktober 2007

 


Zugelassene Modelle (alle von der Firma Ninco):





Porsche 911 GT3R           


Porsche 997


Ferrari 360 GTC


BMW M3 GTR


Mosler MT 900 R


Ascari

McLaren


Toyota Supra GT


Honda NSX 


Nissan 350 Z